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   EuGH, 12.02.1998 - C-346/95   

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EuGH, 12.02.1998 - C-346/95 (https://dejure.org/1998,588)
EuGH, Entscheidung vom 12.02.1998 - C-346/95 (https://dejure.org/1998,588)
EuGH, Entscheidung vom 12. Februar 1998 - C-346/95 (https://dejure.org/1998,588)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiung - Umsätze aus der Vermietung von Grundstücken - Ausnahme bei der Gewährung von Unterkunft im Hotelgewerbe oder in Sektoren mit ähnlicher Zielsetzung

  • EU-Kommission PDF

    Blasi / Finanzamt München I

    Richtlinie 77/388 des Rates, Artikel 7 und 13 Teil B Buchstabe b
    Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Befreiungen nach der Sechsten Richtlinie - Befreiung der Vermietung von Grundstücken - Ausnahme bei der Gewährung von Unterkunft im Hotelgewerbe oder in Sektoren mit ähnlicher Zielsetzung - ...

  • EU-Kommission

    Blasi / Finanzamt München I

  • Europäischer Gerichtshof

    Blasi

    Steuerrecht

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Artikels 13 Teil B Buchstabe b Nummer 1 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern ; Umsätze aus der Vermietung von Grundstücken ; Ausnahme bei der Gewährung von Unterkunft im ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Umsatzsteuerbefreiung der Überlassung von Wohnräumen

  • Judicialis

    Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. b Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    STEUERRECHT

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    EGRL 6. Art. 13 Teil B Buchst. b; UStG § 4 Nr. 12
    Mehrwertsteuer bei kurzfristiger Vermietung von Wohnungen

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EWGRL 388/77 Art 13, Richtlinie 77/388/EWG Art 13
    Möblierte Zimmer; Vermietung

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts München - Auslegung von Artikel 13 Teil B Buchstabe b Nr. 1 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuer ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 3187 (Ls.)
  • EuZW 1998, 575
  • NZM 1998, 829 (Ls.)
  • DB 1998, 608
  • HFR 1998, 505
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 15.06.1989 - 348/87

    Stichting Uitvoering Financiële Acties / Staatssecretaris van Financiën

    Auszug aus EuGH, 12.02.1998 - C-346/95
    18 Nach ständiger Rechtsprechung sind die Begriffe, mit denen die Steuerbefreiungen nach Artikel 13 der Sechsten Richtlinie umschrieben sind, eng auszulegen, da sie Ausnahmen von dem allgemeinen Grundsatz darstellen, daß jede Dienstleistung, die ein Steuerpflichtiger gegen Entgelt erbringt, der Umsatzsteuer unterliegt (Urteile vom 15. Juni 1989 in der Rechtssache 348/87, Stichting Uitvöring Financiële Acties, Slg. 1989, 1737, Randnr. 13, und vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-453/93, Bulthuis-Griffiön, Slg. 1995, I-2341, Randnr. 19).
  • EuGH, 11.08.1995 - C-453/93

    Bulthuis-Griffioen / Inspecteur der Omzetbelasting

    Auszug aus EuGH, 12.02.1998 - C-346/95
    18 Nach ständiger Rechtsprechung sind die Begriffe, mit denen die Steuerbefreiungen nach Artikel 13 der Sechsten Richtlinie umschrieben sind, eng auszulegen, da sie Ausnahmen von dem allgemeinen Grundsatz darstellen, daß jede Dienstleistung, die ein Steuerpflichtiger gegen Entgelt erbringt, der Umsatzsteuer unterliegt (Urteile vom 15. Juni 1989 in der Rechtssache 348/87, Stichting Uitvöring Financiële Acties, Slg. 1989, 1737, Randnr. 13, und vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-453/93, Bulthuis-Griffiön, Slg. 1995, I-2341, Randnr. 19).
  • FG Rheinland-Pfalz, 18.09.2019 - 3 K 1555/17

    Die Überlassung eines Dorfgemeinschaftshauses an Vereine und Privatpersonen ist

    Dabei stellt die Dauer der Beherbergung ein geeignetes Kriterium für die Unterscheidung zwischen der Gewährung von Unterkunft im Hotelgewerbe (als steuerpflichtigem Umsatz) und der Vermietung von Wohnräumen (als befreitem Umsatz) dar, da sich die Beherbergung im Hotel u. a. gerade bezüglich der Verweildauer von der Vermietung eines Wohnraums unterscheidet (vgl. EuGH-Urteil Blasi vom 12. Februar 1998 C-346/95, EU:C:1998:51, Rz 23).

    Wären bereits Mietverträge mit einer ausdrücklich vereinbarten kurzen Mietdauer vom Anwendungsbereich des Art. 135 Abs. 1 Buchst. l MwStSystRL ausgeschlossen, wäre die im EuGH-Urteil Blasi vom 12. Februar 1998 C-346/95 (EU:C:1998:51, Rz 23) vorgenommene Abgrenzung der nach Art. 135 Abs. 1 Buchst. l MwStSystRL steuerfreien Vermietung von Grundstücken zur steuerpflichtigen Gewährung von Unterkunft i.R. des Hotelgewerbes i.S. des Art. 135 Abs. 2 Buchst. a MwStSystRL nach der Dauer der Beherbergung gegenstandslos.

  • BFH, 11.11.2015 - V R 37/14

    Überlassung von Inventar eines Pflegeheims als Nebenleistung

    Diese Rechtsprechung wird, worauf der Senat im Urteil in BFH/NV 2010, 473 ebenfalls hingewiesen hat, durch das EuGH-Urteil vom 12. Februar 1998 C-346/95 (Elisabeth Blasi, EU:C:1998:51, Rz 17 ff.) bestätigt.
  • FG Niedersachsen, 11.06.2020 - 11 K 24/19

    Umsatzsteuerpflicht der Überlassung von Betriebsvorrichtungen in Zusammenhang mit

    Diese Rechtsprechung wird durch das EuGH-Urteil vom 12. Februar 1998 C-346/95 (Elisabeth Blasi, EU:C:1998:51, Rz 17 ff.) bestätigt.
  • BFH, 17.12.2014 - XI R 16/11

    Überlassung möblierter Zimmer an Prostituierte

    Dies steht im Einklang mit der Rechtsprechung des EuGH zu Art. 13 Teil B Buchst. b der Richtlinie 77/388/EWG, wonach "die Dauer der Grundstücksnutzung ein Hauptelement eines Mietvertrags" bildet (EuGH-Urteile vom 12. Februar 1998 C-346/95, Blasi, Slg. 1998, I-481, UR 1998, 189, Rz 23, und Stockholm Lindöpark in Slg. 2001, I-493, BFH/NV Beilage 2001, 44, UR 2001, 153, Rz 27).
  • BFH, 22.08.2013 - V R 18/12

    Zimmervermietung an Prostituierte - Kein ermäßigter Umsatzsteuertarif

    Nach dessen Urteil vom 12. Februar 1998 C-346/95, Elisabeth Blasi (Slg. 1998, I-481) ist die Dauer der Beherbergung --bei der Überlassung "vollständig möblierter und mit Kochgelegenheiten ausgestatteter Zimmer", bei der der Vermieter "für die Gestellung und Reinigung der Bettwäsche sowie für die Reinigung der Flure, Treppenhäuser, Bäder und WCs" zu sorgen hatte-- ein geeignetes Kriterium für die Unterscheidung zwischen der Gewährung von Unterkunft im Hotelgewerbe (als steuerpflichtigem Umsatz) einerseits und der Vermietung von Wohnräumen (als befreitem Umsatz) andererseits, da sich die Beherbergung im Hotel u.a. gerade bezüglich der Verweildauer von der Vermietung eines Wohnraumes unterscheidet.

    Die von der Klägerin überlassenen Räumlichkeiten dienten nicht wie in der dem EuGH-Urteil Elisabeth Blasi in Slg. 1998, I-481 zugrunde liegenden Fallgestaltung der Beherbergung von Personen, sondern wurden für die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten (BFH-Beschluss vom 15. März 2012 III R 30/10, BFHE 237, 421, BStBl II 2012, 661, Rz 14 ff.) und dem folgend BFH-Beschluss vom 20. Februar 2013 GrS 1/12 (BFHE 140, 282, BStBl II 2013, 441) überlassen.

  • FG Hamburg, 17.09.2015 - 2 K 253/14

    Umsatzsteuerliche Behandlung der Vermietungsleistung bei Überlassung möblierter

    Dabei ist zu beachten, dass die Dauer der Grundstücksnutzung auch nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) ein Hauptelement des steuerfreien Umsatzes ist (vgl. EuGH-Urteile vom 22.01.2015 C-55/14, BFH/NV 2015, 462; vom 18.01.2001 C-150/99, Slg. 2001 I-493; vom 12.02.1998 C-346/95, Slg. 1998 I-481; BFH, Beschluss vom 26.04.2002 V B 168/01, BFH/NV 2002, 1345.).

    Der BFH folgt damit der Rechtsprechung des EuGH, nach dessen Urteil vom 12.02.1998 (C-346/95, Elisabeth Blasi, Slg. 1998, I-498) die Dauer der Beherbergung - bei der Überlassung "vollständig möblierter und mit Kochgelegenheiten ausgestatteter Zimmer", bei der der Vermieter "die für die Gestellung und Reinigung der Bettwäsche, sowie für die Reinigung der Flure, Treppenhäuser, Bäder und WC" zu sorgen hatte - ein geeignetes Kriterium für die Unterscheidung zwischen der Gewährung von Unterkunft im Hotelgewerbe (als steuerpflichtiger Umsatz) einerseits und der Vermietung von Wohnräumen (als befreitem Umsatz) andererseits ist, da sich die Beherbergung im Hotel u. a. gerade bezüglich der Verweildauer von der Vermietung eines Wohnraums unterscheidet (BFH-Urteile vom 22.08.2013 V R 18/12, BStBl II 2013, 1058; vom 08.08.2013 V R 7/13, BFH/NV 2013, 1952).

  • BFH, 13.02.2008 - XI R 51/06

    Steuerfreiheit langfristiger Vermietung von Campingplätzen

    b) Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) hat mit Urteil vom 12. Februar 1998 Rs. C-346/95 --Blasi-- (Slg. 1998, I-481) entschieden, Art. 13 Teil B Buchst. b Nr. 1 der Richtlinie 77/388/EWG "kann dahin ausgelegt werden, dass die kurzfristige Beherbergung von Fremden als Gewährung von Unterkunft in Sektoren mit einer ähnlichen Zielsetzung wie das Hotelgewerbe besteuerbar ist.

    d) Dementsprechend wird in der Literatur ganz überwiegend § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG, soweit dort nur die kurzfristige Vermietung auf Campingplätzen als steuerpflichtig angesehen wird, unter Hinweis auf die Entscheidung des EuGH in Slg. 1998, I-481 als gemeinschaftsrechtskonform beurteilt (vgl. Leonard, Umsatzsteuer-Rundschau 2007, 136; Meyer in Offerhaus/Söhn/ Lange, § 4 Nr. 12 UStG Rz 132; Brockmann in Hartmann/ Metzenmacher, Umsatzsteuergesetz, § 4 Nr. 12 Rz 27; Wenzel in Rau/Dürrwächter, Umsatzsteuergesetz, § 4 Nr. 12 Rz 92 f.).

  • FG Münster, 29.01.2019 - 15 K 2858/15

    Rechtsstreit um die umsatzsteuerliche Behandlung von Entgelten für die

    Dies steht im Einklang mit der Rechtsprechung des EuGH zu Artikel 13 Teil B Buchst. b der Richtlinie 77/388/EWG (nunmehr Art. 135 Absatz 1 Buchst. I, Abs. 2 MwStSystRL), wonach " die Dauer der Grundstücksnutzung ein Hauptelement eines Mietvertrags " bildet (vgl. EuGH-Urteile vom 12.2.1998 Rs. C-346/95, Blasi, HFR 1998, 505; vom 18.1.2001 Rs. C-150/99, Stockholm Lindöpark, BFH/NV Beilage 2001, 44, HFR 2001, 387).

    Denn soweit der EuGH die "Dauer der Nutzung als ein Hauptelement eines Mietvertrages" angesehen hat (EuGH-Urteile vom 12.2.1998 Rs. C-346/95, Blasi, HFR 1998, 505; vom 18.1.2001 Rs. C-150/99, Stockholm Lindöpark, BFH/NV Beilage 2001, 44, HFR 2001, 387), vermag der erkennende Senat daraus nicht zu entnehmen, dass - bei Vorliegen anderer Hauptelemente eines Mietvertrages bzw. bei Fehlen von neben die Gebrauchsüberlassung tretenden Leistungen - allein die Kurzfristigkeit der Nutzungsüberlassung der Annahme einer Vermietung im Sinne von Art. 135 Absatz 2 Buchst. a MwStSystRL entgegensteht; vielmehr interpretiert der erkennende Senat die o.g. Rechtsprechung des EuGH dahingehend, dass die Dauer der Nutzungsüberlassung ein Kriterium - indes nicht das einzige Kriterium - darstellt, dem bei der Abgrenzung von (steuerfreien) Vermietungsleistungen oder (steuerpflichtigen) Leistungen besonderer Art Bedeutung zukommen kann (so auch Meyer in: Offerhaus/Söhn/Lange, UStG, § 4 Nr. 12 UStG, Rn. 41; Schumann in: Hartmann/Metzenmacher, UStG, § 4 Nr. 12, Rn. 39f., wohl auch Englisch in: Rau/Dürrwächter, UStG, § 3 Nr. 12 UStG, der eine stundenweise Überlassung von Gewerbeimmobilien im Hinblick auf die Qualifikation als Vermietungsleistung als schädlich ansieht, wenn " signifikante Zusatzleistungen " erbracht werden und die Nutzungsüberlassung dadurch den Charakter einer " im Wesentlichen bloß passiven Verwertung des Grundstückes " verliert).

  • BFH, 08.08.2013 - V R 7/13

    Umsatzsteuerpflicht bei entgeltlicher Unterkunftsgewährung an Erntehelfer -

    Nach dem EuGH-Urteil vom 12. Februar 1998 C-346/95, Elisabeth Blasi (Slg. 1998, I-481) ist die Dauer der Beherbergung --bei der Überlassung "vollständig möblierter und mit Kochgelegenheiten ausgestatteter Zimmer", bei der der Vermieter "für die Gestellung und Reinigung der Bettwäsche sowie für die Reinigung der Flure, Treppenhäuser, Bäder und WCs" zu sorgen hat-- ein geeignetes Kriterium für die Unterscheidung zwischen der Gewährung von Unterkunft im Hotelgewerbe (als steuerpflichtigem Umsatz) einerseits und der Vermietung von Wohnräumen (als befreitem Umsatz) andererseits, da sich die Beherbergung im Hotel u.a. gerade bezüglich der Verweildauer von der Vermietung eines Wohnraumes unterscheidet.

    Der Kläger kann sich hiergegen auch nicht auf das Unionsrecht berufen, da die Dauer der Beherbergung nach dem EuGH-Urteil Elisabeth Blasi in Slg. 1998, I-481 ein geeignetes Kriterium für die Unterscheidung zwischen der steuerpflichtigen Gewährung von Unterkunft zur steuerfreien Vermietung ist.

  • EuGH, 18.11.2004 - C-284/03

    Temco Europe - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 13 Teil B Buchstabe b -

    21 Die Mietdauer ist also nicht das allein entscheidende Kriterium, mit dem ein Vertrag als Vermietung eines Grundstücks im Sinne des Gemeinschaftsrechts eingestuft werden kann, selbst wenn die Unterkunft für eine so kurze Dauer gewährt wird, dass dies ein geeignetes Kriterium darstellen kann, um die Gewährung von Unterkunft in einem Hotel von der Vermietung von Wohnräumen zu unterscheiden (Urteil vom 12. Februar 1998 in der Rechtssache C-346/95, Blasi, Slg. 1998, I-481, Randnrn.

    Denn zu berücksichtigen sind die tatsächlich bestehenden Vertragsbeziehungen (Urteil Blasi, Randnr. 26).

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2010 - C-270/09

    Macdonald Resorts - Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Auslegung der

  • EuGH, 16.12.2010 - C-270/09

    Macdonald Resorts Limited - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie 77/388/EWG -

  • BFH, 20.08.2009 - V R 21/08

    Vermietung eines Seniorenpflegeheimes incl. Überlassung der gesamten

  • BFH, 12.01.2011 - XI R 9/08

    Vorsteuerabzugsrecht einer GmbH aus den Bauerrichtungskosten eines ihren

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.07.2017 - C-308/16

    Kozuba Premium Selection

  • BFH, 19.02.2014 - XI R 1/12

    Fortsetzung eines zuvor aufgrund Insolvenzeröffnung unterbrochenen Verfahrens -

  • EuGH, 03.03.2005 - C-428/02

    Fonden Marselisborg Lystbådehavn

  • FG Berlin-Brandenburg, 08.11.2017 - 5 K 5122/15

    Umsatzsteuerpflicht bei entgeltlicher Überlassung einer Sportanlage an einen

  • FG Baden-Württemberg, 07.04.2020 - 1 K 2819/19

    Ermäßigter Umsatzsteuersatz bei kurzfristiger Vermietung von Wohncontainern an

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.03.1999 - C-12/98

    Miguel Amengual Far gegen Juan Amengual Far. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie -

  • BFH, 25.05.2000 - V R 48/99

    Steuerfreie Vermietung bei Scheinbestandteilen?

  • VG Berlin, 04.03.2020 - 6 K 420.19
  • BFH, 06.08.1998 - V R 26/98

    Wohnheim - Bürgerkriegsflüchtlinge - Asylbewerber - Kostenübernahmescheine der

  • EuGH, 08.03.2001 - C-240/99

    Skandia

  • BFH, 19.11.1998 - V R 21/98

    Überlassung von Wohn- oder Schlafräumen; Unterbringung von Asylbewerbern als

  • FG München, 23.07.2014 - 3 K 2023/12

    Überlassung von Zimmern an Prostituierte - Kein ermäßigter Umsatzsteuertarif

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.10.2004 - C-428/02

    Fonden Marselisborg Lystbådehavn

  • FG Münster, 04.07.2019 - 5 K 2423/17

    Umsatzsteuer bei der Vermietung eines Apartment an Prostituierte; Vermietung zur

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 31.01.2018 - 3 K 99/16

    Abgrenzung zwischen umsatzsteuerfreier Grundstücksvermietung und

  • BFH, 12.01.2011 - XI R 10/08

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 12. 1. 2011 XI R 9/08 - Vorsteuerabzugsrecht

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.11.2022 - 5 B 2.20
  • FG Hessen, 07.04.2014 - 6 K 1612/11

    Umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungen eines Landwirts an seine Erntehelfer

  • FG Hamburg, 07.05.2014 - 2 K 293/13

    Ermäßigter Umsatzsteuersatz bei stundenweiser Vermietung von Hotelzimmern

  • FG Nürnberg, 30.03.2010 - 2 K 1093/08

    Keine steuerbefreite Wohnraumvermietung bei kurzfristiger Überlassung von

  • FG Niedersachsen, 13.02.2014 - 5 K 282/12

    Steuerfreiheit sowohl der Umsätze aus der Vermietung des beweglichen Inventars

  • FG Niedersachsen, 19.08.2010 - 16 K 259/09

    Steuerbarkeit von Umsätzen aus der Vermietung möblierter Räume oder Gebäude bzgl.

  • BFH, 15.09.2005 - V B 126/04

    Divergenz; Inhalt des Sitzungsprotokolls

  • FG München, 10.06.1998 - 3 K 2017/98

    Umsatzsteuer; steuerfreie Beherbergung von Asylbewerbern und Aussiedlern

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2004 - C-284/03

    Temco Europe

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2009 - C-558/07

    S.P.C.M. u.a. - Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 - Chemische Stoffe - Registrierung,

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2001 - C-409/98

    Mirror Group

  • VG Berlin, 14.12.2018 - 6 L 286.18

    Rückführungsaufforderung nach dem Zweckentfremdungsverbot-Gesetz - ZwVbG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2007 - C-363/05

    JP Morgan Fleming Claverhouse Investment Trust und The Association of Investment

  • BFH, 28.02.2002 - V B 63/01

    NZB; neues Zulassungsrecht; Sicherung einer einheitlichen Rspr.

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2001 - C-267/00

    Zoological Society

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2000 - C-150/99

    Stockholm Lindöpark

  • BFH, 11.03.1998 - V B 125/97

    Unterbringung von Aussiedlern als dauerhafte Vermietung?

  • FG München, 08.06.2016 - 3 K 3397/14

    Maßgeblichkeit der Dauer der Grundstücksnutzung im Rahmen einer

  • BFH, 23.04.1998 - V R 71/96

    Hotelbetrieb - Unterbringung von Asylberwerbern - Aussiedler - Übersiedler -

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2002 - C-315/00

    Maierhofer

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2001 - C-108/99

    Cantor Fitzgerald International

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2000 - C-240/99

    Skandia

  • BFH, 12.03.1998 - V B 127/97

    Berücksichtigung von Einnahmen aus der Verpflegung von Asylbewerbern bei der

  • FG Baden-Württemberg, 04.11.1998 - 12 K 138/98

    Steuerfreiheit der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und die Ausnahme

  • FG Berlin, 28.03.2000 - 5 K 5402/98

    Umsatzsteuerfreiheit der Beherbergung von Flüchtlingen

  • FG Saarland, 06.02.2002 - 1 K 90/99

    Umsatzsteuerpflichtige Vermietung von Räumlichkeiten in einem Aussiedlerheim

  • FG Berlin, 25.01.2001 - 4 K 1170/98

    Überlassung von Wohnraum an Asylbewerber als gewerbliche Betätigung;

  • FG Bremen, 01.12.1998 - 298086K 4

    Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs; Bau- und Nebenkosten einer

  • FG München, 23.10.1998 - 14 V 3081/98

    Steuerfreiheit von Leistungen als "Zubringer" oder "Koordinator" in einem

  • FG München, 16.09.1998 - 3 K 3164/95
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Rechtsprechung
   EuGH, 05.03.1998 - C-175/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,3249
EuGH, 05.03.1998 - C-175/97 (https://dejure.org/1998,3249)
EuGH, Entscheidung vom 05.03.1998 - C-175/97 (https://dejure.org/1998,3249)
EuGH, Entscheidung vom 05. März 1998 - C-175/97 (https://dejure.org/1998,3249)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Richtlinie 93/89/EWG über die Besteuerung bestimmter Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung sowie die Erhebung von Maut- und Benutzungsgebühren für bestimmte Verkehrswege durch die Mitgliedstaaten - Nichtumsetzung

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Frankreich

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Frankreich

    EG-Vertrag, Artikel 169
    Mitgliedstaaten - Verpflichtungen - Durchführung der Richtlinien - Vertragsverletzung - Rechtfertigung - Unzulässigkeit

  • EU-Kommission

    Kommission / Frankreich

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzung durch nicht fristgemäße Umsetzung und der Richtlinie über die Besteuerung bestimmter Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung sowie die Erhebung von Maut- und Benutzungsgebühren für bestimmte Verkehrswege durch die Mitgliedstaaten; Nichtumsetzung der ...

  • riw-online.de

    Frankreich: Nichtumsetzung einer Richtlinie

  • Judicialis

    EGV Art. 169; ; Richtlinie 93/89/EWG

  • rechtsportal.de

    EGV Art. 169; Richtlinie 93/89/EWG
    Mitgliedstaaten - Verpflichtungen - Durchführung der Richtlinien - Vertragsverletzung - Rechtfertigung - Unzulässigkeit

  • datenbank.nwb.de

    Richtlinie 93/89/EWG über die Besteuerung bestimmter Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung sowie die Erhebung von Maut- und Benutzungsgebühren für bestimmte Verkehrswege durch die Mitgliedstaaten - Nichtumsetzung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Keine fristgemäße Inkraftsetzung der erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um der Richtlinie 93/89/EWG des Rates vom 25. Oktober 1993 über die Besteuerung bestimmter Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung sowie die ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • HFR 1998, 505
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 07.12.1995 - C-52/95

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 05.03.1998 - C-175/97
    Es ist weiter daran zu erinnern, daß nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes die Befürchtung allein, es könne zu internen Schwierigkeiten kommen, die Nichtbeachtung des Gemeinschaftsrechts nicht rechtfertigen kann (vgl. insbesondere die Urteile vom 7. Dezember 1995 in der Rechtssache C-52/95, Kommission/Frankreich, Slg. 1995, I-4443, Randnr. 38, und vom 9. Dezember 1997 in der Rechtssache C-265/95, Kommission/Frankreich, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 55).

    Schließlich ist darauf hinzuweisen, daß sich ein Mitgliedstaat, da die Feststellung einer Vertragsverletzung durch einen Mitgliedstaat nicht voraussetzt, daß aus der Vertragsverletzung ein Schaden erwachsen ist, nicht darauf berufen kann, daß das Fehlen von Maßnahmen zur Umsetzung einer Richtlinie den anderen Mitgliedstaaten keinen Schaden verursacht hat (vgl. in diesem Sinne insbesondere das Urteil vom 18. Dezember 1997 in der Rechtssache C-263/96, Kommission/Belgien, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 30; zu Artikel 141 EAG-Vertrag vgl. Urteil vom 14. Dezember 1971 in der Rechtssache 7/71, Kommission/Frankreich, Slg. 1971, 1003, Randnr. 50).

  • EuGH, 09.12.1997 - C-265/95

    Der Gerichtshof verurteilt die Unzulänglichkeit der von den französischen

    Auszug aus EuGH, 05.03.1998 - C-175/97
    Es ist weiter daran zu erinnern, daß nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes die Befürchtung allein, es könne zu internen Schwierigkeiten kommen, die Nichtbeachtung des Gemeinschaftsrechts nicht rechtfertigen kann (vgl. insbesondere die Urteile vom 7. Dezember 1995 in der Rechtssache C-52/95, Kommission/Frankreich, Slg. 1995, I-4443, Randnr. 38, und vom 9. Dezember 1997 in der Rechtssache C-265/95, Kommission/Frankreich, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 55).
  • EuGH, 05.07.1995 - C-21/94

    Parlament / Rat

    Auszug aus EuGH, 05.03.1998 - C-175/97
    Mit Urteil vom 5. Juli 1995 in der Rechtssache C-21/94 (Parlament/Rat, Slg. 1995, I-1827) hat der Gerichtshof die Richtlinie für nichtig erklärt, dabei jedoch deren Wirkungen aufrechterhalten, bis der Rat eine neue Richtlinie in diesem Bereich erlassen hat.
  • EuGH, 18.12.1997 - C-263/96

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 05.03.1998 - C-175/97
    Schließlich ist darauf hinzuweisen, daß sich ein Mitgliedstaat, da die Feststellung einer Vertragsverletzung durch einen Mitgliedstaat nicht voraussetzt, daß aus der Vertragsverletzung ein Schaden erwachsen ist, nicht darauf berufen kann, daß das Fehlen von Maßnahmen zur Umsetzung einer Richtlinie den anderen Mitgliedstaaten keinen Schaden verursacht hat (vgl. in diesem Sinne insbesondere das Urteil vom 18. Dezember 1997 in der Rechtssache C-263/96, Kommission/Belgien, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 30; zu Artikel 141 EAG-Vertrag vgl. Urteil vom 14. Dezember 1971 in der Rechtssache 7/71, Kommission/Frankreich, Slg. 1971, 1003, Randnr. 50).
  • EuGH, 14.12.1971 - 7/71

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 05.03.1998 - C-175/97
    Schließlich ist darauf hinzuweisen, daß sich ein Mitgliedstaat, da die Feststellung einer Vertragsverletzung durch einen Mitgliedstaat nicht voraussetzt, daß aus der Vertragsverletzung ein Schaden erwachsen ist, nicht darauf berufen kann, daß das Fehlen von Maßnahmen zur Umsetzung einer Richtlinie den anderen Mitgliedstaaten keinen Schaden verursacht hat (vgl. in diesem Sinne insbesondere das Urteil vom 18. Dezember 1997 in der Rechtssache C-263/96, Kommission/Belgien, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 30; zu Artikel 141 EAG-Vertrag vgl. Urteil vom 14. Dezember 1971 in der Rechtssache 7/71, Kommission/Frankreich, Slg. 1971, 1003, Randnr. 50).
  • EuGH, 09.03.2006 - C-323/03

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verordnung (EWG)

    50 Außerdem ist der Vortrag, dass dieses Kriterium für den Zuschlag der Konzession nicht entscheidend gewesen sein soll, nicht erheblich, da die Feststellung einer Vertragsverletzung durch einen Mitgliedstaat nicht voraussetzt, dass aus der Vertragsverletzung ein Schaden erwachsen ist (Urteil vom 5. März 1998 in der Rechtssache C-175/97, Kommission/Frankreich, Slg. 1998, I-963, Randnr. 14 und die dort zitierte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2019 - C-391/17

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    45 Vgl. z. B. Urteile vom 5. März 1998, Kommission/Frankreich (C-175/97, EU:C:1998:89, Rn. 14), und vom 5. Oktober 2006, Kommission/Belgien (C-377/03, EU:C:2006:638, Rn. 38).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.11.2005 - C-323/03

    Kommission / Spanien - Verordnung (EWG) Nr. 3577/92 - Artikel 1, 4, 7, 9 - Freier

    19 - Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Dezember 1997 in der Rechtssache C-263/93 (Kommission/Belgien, Slg. 1997, I-7453, Randnr. 30) und vom 5. März 1998 in der Rechtssache C-175/97 (Kommission/Frankreich, Slg. 1998, I-963, Randnr. 14).
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